E[berhard II. von Waldburg], Bischof von Konstanz, gestattet den Priorinnen und Konventen, die von ihm die Regel des heiligen Augustinus empfingen bzw. empfangen, Schwestern zur Profess aufzunehmen und erteilt den Predigermönchen, die als Beichtväter der Konvente fungieren, die Vollmacht, die Schwestern nach Gewalttätigkeiten vom Bann zu lösen und bestätigt die Anordnungen der Predigermönche hinsichtlich Absolution und Einsetzung von Priorinnen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner