Gerichtsbrief des Sigmundt zu Bappenheim, des hl. römischen Reichs Erbmarschalk, Schultheiß und die Schöffen der Stadt Nuremberg, inhaltlich dessen das Gut des Cuntz Holtzman zu Rudolstorff in dem vor Sebolt Pomer anhängig gemachten Rechtsstreit an Jakob Nutzler kam und von diesem durch Vermittlung des Landboten Hans Plewer und des Schöffen Balthasar Pomer mit Genehmigung des Klosters St. Klara zu Nurmberg an den Nürnberger Bürger Frantz Herdegen käuflich übergeht. - Zeugen: Endres von Watt, Sebolt Schreyer. - Siegler: das Gericht zu Nürnberg.

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Staatsarchiv Nürnberg