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Pauline von Wuthenau geb. Gräfin von Württemberg (1836-1911) (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Archiv der Herzöge von Urach
1852-1857
Inhalt und Bewertung
Tochter von Graf Alexander von Württemberg und Helene, geb. von Festetics-Tolna, geboren am 8.8.1836 in Esslingen, gestorben am 6.10.1911 in Hohenthurm/Saalkreis
1. Biografie: Der Bestand GU 110 enthält Unterlagen über Pauline Gräfin von Württemberg verh. von Wuthenau. Im Folgenden wird kurz auf die Lebensgeschichte der Gräfin Pauline eingegangen. Pauline Gräfin von Württemberg wurde am 8. August 1836 in Esslingen als Tochter des Dichters und Offiziers Alexander Graf von Württemberg (1801-1844) und der Helene Gräfin von Württemberg (geb. Gräfin Festetics de Tolna) (1812-1886) geboren. In den Jahren 1843 bis 1847 besuchte sie als Schülerin das Königin-Katharina-Stift in Stuttgart. Danach zog sie mit ihrer Mutter, die nach dem Ableben ihres Gemahls Francisque (Franz) Baron du Bourget geheiratet hatte, nach Wien. 1857 heiratete Gräfin Pauline den sächsischen Major a. D. und Kammerherrn Maximilian von Wuthenau (1834-1912), der später Fideikommissbesitzer von Hohenthurm-Rosenfeld und Glesien-Niemberg wurde. Der Heirat gingen langwierige Verhandlungen zwischen dem Vater des Bräutigams, dem sächsischen Kammerherrn Karl von Wuthenau (1791-1862), der Mutter der Braut, Helene Baronin du Bourget, dem Stiefvater der Braut, Francisque (Franz) Baron du Bourget, und dem Rechtskonsulenten Karl Christof Schumacher senior voraus (siehe Kapitel 2 und Büschel 1 des vorliegenden Bestandes). Die Familie von Wuthenau bzw. Wuthenow gehört zum märkischen Uradel. Der erste namentlich bekannte Träger des Namens ist miles (Ritter) Nicolaus de Wtonowe, der in einer Urkunde vom 16. März 1273, die im Stadtarchiv Salzwedel verwahrt wird, Erwähnung findet. Pauline lebte mit ihrem Gemahl am sächsischen Königshof in Dresden, wo sie zeitweise erheblichen Einfluss hatte. Der Ehe mit Maximilian von Wuthenau entstammten der im Säuglingsalter verblichene Max Adam von Wuthenau (1859), Wilma Gräfin von Wuthenau-Hohenthurm (1861-1931) und Carl Adam Graf von Wuthenau-Hohenthurm (1863-1946). Gräfin Wilma war verheiratet mit Carl von Wuthenau (1850-1915), der Fideikommissherr auf Groß-Paschleben und Geuz, herzoglich anhaltinischer Kammerherr, Stiftsdirektor in Köthen und königlich-preußischer Rittmeister a. D. war. Graf Carl Adam stieg bis zum Generalleutnant auf und war vermählt mit Antonie (Antoinette) Gräfin Chotek von Chotkowa und Wognin (1874-1930). Letztere war die jüngere Schwester der im Jahre 1914 in Sarajevo ermordeten Sophie Herzogin von Hohenberg, welche die Gemahlin des österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand und ebenfalls eine geborene Gräfin Chotek von Chotkowa und Wognin war. Pauline von Wuthenau starb am 6. Oktober 1911 in Hohenthurm (Saalekreis). Sie wurde in der Dorfkirche von Hohenthurm begraben. Am 18. Oktober 1911, wenige Tage nach dem Ableben der Pauline von Wuthenau, wurde Maximilian von Wuthenau durch Allerhöchste Kabinettsordre in den preußischen Grafenstand als Graf von Wuthenau-Hohenthurm erhoben. Der Grafenstand war an den Besitz der Fideikommissgüter Hohenthurm-Rosenfeld und Glesien gebunden. Die Anerkennung der Standeserhöhung im Königreich Sachsen erfolgte durch Allerhöchsten Erlass am 8. Januar 1912 für Maximilian Graf von Wuthenau-Hohenthurm. In diesem Repertorium und in den übrigen Findmitteln zu den Beständen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart wird daher Pauline Gräfin von Württemberg verheiratete von Wuthenau nur unter dem Namen von Wuthenau ohne den Titel einer Gräfin von Wuthenau-Hohenthurm aufgeführt, da zum Zeitpunkt der Verleihung der Standeserhöhung Pauline bereits verstorben war. Auch in den Zeitungsartikeln über das Ableben der Pauline von Wuthenau im "Staatsanzeiger für Württemberg" No. 240 vom 14. Oktober 1911, S. 1824, und in der "Schwäbischen Kronik" Nr. 474 vom 11. Oktober 1911, S. 5, wird Pauline jeweils ohne den Titel einer Gräfin als Pauline von Wuthenau bezeichnet (siehe dazu E 55 Büschel 454).
2. Zum Inhalt des Bestandes: Lediglich aus einem Büschel besteht der Bestand GU 110. Darin enthalten sind die bereits im vorigen Kapitel erwähnten Verhandlungen zwischen der Mutter der Braut, Helene Baronin du Bourget (geb. Gräfin Festetics, verwitwete Gräfin von Württemberg), dem Stiefvater der Braut, Francisque (Franz) Baron du Bourget, dem Rechtskonsulenten Karl Christof Schumacher senior auf der Seite der Braut und dem Vater des Bräutigams, Karl von Wuthenau, auf der Seite des Bräutigams wegen der Heirat der Pauline Gräfin von Württemberg mit Maximilian von Wuthenau. Diese Verhandlungen zogen sich in Form von Korrespondenzen über Monate hin und hatten vor allem die finanzielle Ausstattung der Braut zum Gegenstand. Für Karl von Wuthenau war die materielle Versorgung der Pauline Gräfin von Württemberg dabei von entscheidender Bedeutung. Von dieser machte er letztendlich auch seine Zustimmung zur Heirat seines Sohnes abhängig. Daher legte Karl von Wuthenau großen Wert darauf, dass Pauline einen Teil der Rente in Höhe von 4 000 fl erhalten sollte, die ihrer Mutter Baronin du Bourget, einer geborenen Gräfin Festetics de Tolna, und deren Erben aus dem Vermögen der Grafen Festetics de Tolna zustand. Im Ehevertrag zwischen Helene Gräfin Festetics de Tolna und ihrem ersten Gemahl, Alexander Graf von Württemberg, wurde vereinbart, dass Helene und ihren Kindern aus dem Vermögen ihres Vaters Ladislaus Graf Festetics de Tolna diese jährliche Rente ausbezahlt werden soll. An der Frage der Rente für Pauline entfachte sich schließlich eine langwierige Korrespondenz zwischen den genannten Beteiligten. Erst als Helene Baronin du Bourget auf ein Fünftel dieser Rente und Eberhard Graf von Württemberg, ein Bruder der Gräfin Pauline, auf seine Ansprüche auf diese Rente verzichteten, konnte eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass Pauline bereits zu Lebzeiten ihrer Mutter von dem Tag der Vermählung ab eine jährliche Rente in Höhe von 800 fl aus dem Vermögen der Grafen Festetics de Tolna jährlich ausbezahlt bekommt (siehe dazu die Abschrift der Erklärung der Helene Baronin du Bourget über die Abtretung eines Teils ihrer Rente an ihre Tochter Pauline in Büschel 1). Damit stand der Vermählung nichts mehr im Weg. Die Hochzeit konnte am 25. April 1857 stattfinden. Die in diesem Bestand erhaltenen Unterlagen geben einen interessanten Einblick in die Heiratsverhandlungen einer Adelsfamilie und damit in die Mentalität des Adels. Archivalien über Pauline Gräfin von Württemberg verh. von Wuthenau verwahrt das Hauptstaatsarchiv Stuttgart noch in weiteren Beständen: Im Bestand E 55 (Ministerium der Angelegenheiten des Königlichen Hauses) Büschel 454 finden sich der o.g. Zeitungsartikel im "Staatsanzeiger für Württemberg" vom 14. Oktober 1911 über das Ableben der Pauline von Wuthenau und in Büschel 777 eine Liste der Ahnen der Pauline von Wuthenau und der Geburts- und Vermählungsorte von Angehörigen des Hauses Württemberg. Einzelne Dokumente zu Gräfin Pauline sind auch im Bestand E 14 (Königliches Kabinett II) Büschel 136 enthalten. Briefe der Pauline Gräfin von Württemberg an ihren Onkel Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und an ihre Tante Theodolinde Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) sind im Bestand GU 105 (Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg) Büschel 370 zu erwarten.
3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 110 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt in das Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Pauline Gräfin von Württemberg verh. von Wuthenau die Signatur GU 110. Der Bestand GU 110 darf nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Repertorium des Bestandes GU 110 wurde im Juli 2011 fertiggestellt. Der Bestand umfasst 0,01 lfd. Meter mit 1 Nummer. Stuttgart, im Juli 2011 Eberhard Merk
4. Literatur zu Gräfin Pauline und zu den Häusern Wuthenau/Grafen von Wuthenau-Hohenthurm: Genealogisches Handbuch des Adels. Adelige Häuser A Bd. I. Bd. 5 der Gesamtreihe. Glücksburg/Ostsee 1953. S. 451-458. Genealogisches Handbuch des Adels. Gräfliche Häuser A. Bd. II. Bd. 10 der Gesamtreihe. Glücksburg/Ostsee 1955. S. 505-508. Genealogisches Handbuch des Adels. Adelslexikon Bd. XVI. Bd. 137 der Gesamtreihe. Limburg an der Lahn 2005. S. 430-431. Schmierer, Wolfgang: [Artikel über] Pauline Gräfin von Württemberg. In: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Hg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens, Volker Press. Stuttgart 1997. S. 387. The Peerage.com. A genealogical survey of the peerage of Britain as well as the royal families of Europe. Person Page 11063.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.