Wennemar van Heiden, Drost zu Bocholt, und Agnes van Reede, Eheleute, bekunden, daß Ernst van Bodelschwinge, natürlicher Sohn des verstorbenen Domherrn Adolph van Bodelschwinge, und seine Mutter Anna ten Ulenbroiche vom Verstorbenen 1000 Goldgulden empfangen haben, und daß eine Obligation des Heidenrich Droste to Visscherinck und Ehefrau Jasper dem Domkapitel verpfändert wurde, damit dieser Betrag nach dem Tode der beiden Erben an das Kapitel fällt. Die Aussteller übernehmen nun ihrerseits die Bürgschaft. Siegelankündigung. Am meyavende.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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