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Das Gericht zu Kappelrodeck entscheidet auf Klage des Junkers Batt von Schauenburg gegen Hans Plochinger zu Lenderswald, wegen des vom letzteren beanspruchten, von Batt von Schauenburg bestrittenen Rechts, in den eigenen Wäldern der genannten Herren von Schauenburg Bauholz zu seiner Notdurft zu schlagen, dahin, dass dem Plochinger von Lenderswald das Recht zustehe, in den von Schauenburgischen Wäldern bei Lenderswald Bauholz zu schlagen. Batt von Schauenburg vertritt seine Brüder und seinen Vetter Melchior von Schauenburg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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