Hans Mertz d.J., wohnhaft zu Cleversulzbach, wegen ungebührlichen Reden gegen die Obrigkeit im Rückfall von Wilhelm von Wittstatt, gen. Hagenbuch, Oberamtmann zu Neuenstadt, gef., jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und Freundschaft wieder begnadigt und freigelassen unter der Bedingung, seine im Gefängnis aufgelaufene Atzung selbst zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, nur an sonn- und anderen Feiertagen öffentlich bei ehrbaren Leuten zu zechen und sich künftig vor frevelhaften Reden zu hüten, wie es einem gehorsamen Gemeinsmann geziemt. Mertz war schon vordem wegen leichtfertiger Reden, die beim Ruggericht festgestellt wurden, festgenommen worden, jedoch auf Fürbitte seiner Freundschaft wieder freigekommen. Er hatte jedoch wenige Tage danach im betrunkenem Zustand bei einer Zeche Gericht und Rat von Cleversulzbach ohne Grund und unbedacht mit "üppigen worten" angegriffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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