Claus (Nikolaus), Graf von Holstein-Rendsburg und Gerhard VI., Herzog zu Schleswig, Graf zu Holstein-Rendsburg, geben den Einwohnern von Heiligenhafen, deren Güter und Häuser verbrannt sind, frei von aller "Beswarynghe und Bede" - doch nicht von dem, was von Rechtswegen ihnen gebührt nach Lübschem Recht, - auf vier Jahre. d. d. 1391 des vridaghes na unser vrowen hemmelvard.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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