Größe und Grenzen der mathematischen Denkweise
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PAKN, OB Oskar Becker, OB 2-2
PAKN, OB Oskar Becker
Oskar Becker >> Box 2
1958-1959
Enthält: Es handelt sich offensichtlich um das Manuskript des 1959 erschienenen Buches Größe und Grenze der mathematischen Denkweise. Als Umschlag dient ein aufgeschnittes Kuvert, das einen Poststempel vom 21.10.1958 trägt. Beim Manuskript handelt es sich um Blätter im DIN A5-Format, wobei die Teile OB 2-2-2 bis -4 verso oft Teile eines Typoskriptes zeigen (wiederverwendetes Papier). Im gesamten Manuskripttext sind vereinzelt mit Bleistift Korrekturen eingetragen und mit Rotstift Einschübe und Anmerkungen angezeigt. OB 2-2-1 ist ein Blatt mit der (ursprünglichen) Gliederung. OB 2-2-2 enthält das Vorwort und den ersten Abschnitt von Kapitel I. Die Seiten sind durchnumeriert (1-11). OB 2-2-3, durchnumeriert 12-34, enthält den Rest von Kapitel I. OB 2-2-4, durchnumeriert 35-38, enthält den Anfang von Kapitel II. OB 2-2-5 schließt unmittelbar an. Es handelt sich bei OB 2-2-5 um den umfangreichsten Teil des Manuskriptes. Seine Numerierung setzt neu ein (1-291). OB 2-2-6 enthält zwei Blätter mit Diagrammen, verschiedene Gliederungen und Text zu einzelnen Anmerkungen.
6 Stücke (204 Bl.)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 11:28 MESZ