Vergleich zwischen den Pflegern U. L. Fr. Kirche zu Inner-Michelbach und Markgraf Philipp I. von Baden über den Genuß der drei U. L. Fr. Wälder, wonach die gedachten Kirchenpfleger fernerhin das zum Kirchenbau nötige Bauholz aus besagten Waldungen zu hauen befugt seien, das Bau- und andere Holz daraus aber durch die markgräflich-badischen Waldforstner an der Murg, im Beisein der Kirchenpfleger verkauft werden und vom Erlös die eine Hälfte dem Markgrafen und die andere den Kirchenpflegern zustehen soll, auch bei desfallsigem Holzverkauf die Michelbacher den Vorzug vor Fremden haben