Konrad Wilhelm und im Namen seiner jüngeren Söhne Johann Gottfried von Steprath (Stepperod) stellen einen Revers darüber aus, dass Johann Moritz, Fürst zu Nassau, Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez, Meister des Johaniterordens, Herr zu Beilstein sie belehnt hat gemäß eines wörtlich ingerierten Lehensbriefes folgenden Inhalts: Johann Moritz, Fürst zu Nassau etc . bekundet für sich und seine Vettern und Brüder Wilhelm Friederich, Moritz Heinrich, Johann Franz Desideratus, Adolf, Franz Bernhard, Henrich, Georg Friedrich, Wilhelm Moritz, Friederich und August Heinrich, Fürsten und Grafen zu Nassau Katzenelnbogen etc., dass der verstorbene Joachim von Hoenberg unter anderem von den Landgrafen von Hessen und nach Abschluss des Katzenelnboger Vertrags von den Grafen von Nassau die Lehen, die seine Eltern und Voreltern in und bei Dorndorf (Dorndorff) innehatten, zu Erblehen besaß. Von ihm gingen diese Lehen an den Sohn seiner Tochter Juliane, den verstorbenen Philipp von Langenbach über, der sie an die Grafen von Nassau abtrat und dafür mit den folgenden Gerechtsamen belehnt wurde: 12 Wagen Brennholz, die die Bauern von Dorndorf jährlich - je drei Wagen zu jeder Fronfasten - aus ihrem Wald in den Langenbachsehen Hof zu Hadamar (Obernhadamar) zu liefern haben, gegen eine angemessene Verpflegung für die Fuhrleute. Sie sollen dazu gemäß den (beim Tauschvertrag mit den Grafen von Nassau) getroffenen Vorbehalten angehalten werden. Außerdem 3 Malter der gräflichen Kornpacht von dem Wasserfall bei der Langenbachschen Mühle zum Ziegenfurth oberhalb von Oberzeuzheim (Oberzeusheimb) und die Fischerei im Mühlgraben. Der Tauschvertrag wurde am 5 . April 1633 ausgestellt. Am 9. Juli 1633 wurde Philipp von Langenbach mit den eingetauschten Gerechtigkeiten erblich belehnt. Nach seinem Tod gehen sie an die Söhne seiner Tochter Anna Ottilia, die Brüder Konrad Wilhelm, Vincent Ludwig, Ernst Georg Ernst, Philipp Maximilian und Johann Jacob Niclas von Steprath über. Conrad Wilhelm und - an Stelle der jüngeren Brüder - Johann Gottfried von Steprath schwören den Lehnseid und werden Mannen und Burgmannen der Grafen von Nassau zu Diez (Dietz ). Johann Gottfried von Steprath für seine jüngeren Söhne und Konrad Wilhelm von Steprath leisten ihre Lehnspflicht und stellen einen Revers über die Belehnung aus.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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