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Fyenhen und seine Frau Fye von Nordenstadt nehmen von der Äbtissin Demud von Sobernheim und dem Konvent des Klosters St. Agnes zu Mainz einen Hof zu Nordenstadt und Erbenheim unter näher bezeichneten Bedingungen auf 10 Jahre in Pacht und ebenso in Erbpacht 9 Viertel Acker in Hahn in der Gemarkung Nordenstadt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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