Engelbert Graf von der Mark (Marke) bewittumt seine Ehefrau
Elisabeth, Tochter des Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden), auf Burg
und Schloß Wetter (Wettere) mit Burgmannen, Amt und allem Zubehör sowie auf
1300 Gulden kölnischer (colscher) Währung, die jährlich an Weihnachten aus
dem Amt Wetter zu zahlen sind; geschieht das nicht, soll die Zahlung aus
anderen, Wetter nächstgelegenen Herrschaften und Landen erfolgen. Burg und
Schloß mit Zubehör sowie die Gülte soll Elisabeth nach Engelberts Tod ohne
Behinderung genießen. Binnen eines Monats nach der Heimführung wird
Engelbert dieses Wittum bestätigen. Er siegelt und bittet seinen Bruder
Dietrich von der Mark, seinen Schwager Johann Grafen zu Nassau (-ouwe), den
Ritter Engelbert...(a), seinen Rat (heymelichen), und den Knappen Richard
von Bönen (Boynen) um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an. (a)
Lücke in der Abschrift. Es handelt sich wohl um Engelbert Sobbe; vgl. Nr.
1931.