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Testament der Eheleute Johan Möller und Alheidt Volmers vom 2. Juli 1648, verkündet am 12. Mai 1664 nach dem Tode der Frau.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung; Ehe war kinderlos. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes sein Vater Herman Möller und seine Brüder Henrich und Herman Möller, seitens der Frau ihr abgeschichteter Sohn Arnoldt Velthaus. Zeugen: Meister Johan Krechting und Michael von Bueren. Von Rats wegen: Lic. Dietrich Kemner (Alter Steinweg).