Vertrag über die Benützung und Unterhaltung der öffentlichen Wege in den Staatswaldungen aufgrund von Markungslastenverträgen zwischen der Staatsforstverwaltung und der Gemeinde Rietenau betreffend den Feldweg Nr.6 den sog. "Heiligentalsweg" und des Feldwegs Nr.7 der Markung Rietenau