Ulrich Wambold, Kommentur zu Mergentheim, befreit den Sytz Elring genannt Marsteller und seine Ehefrau Alhait, die ihr Hab und Gut zu Mergentheim unter Vorbehalt der Nutznießung auf Lebenszeit dem Deutschorden übergeben haben, von Bede, Steuer, Wache, Wachgeld und anderen Diensten und verpflichtet sich zur Abhaltung einer jährlichen Seelenmesse nach deren Ableben (Abschrift)

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view