Hans Hoflär einigt sich mit seinem Bruder Albrecht Hoflär im Erbstreit um das Gut zu Bachl (Hardt) darauf, gegen eine nicht genannte Summe Geld auf seine Ansprüche und Forderungen zu verzichten und Albrecht das Gut zu überlassen. S: Hans Perkhauser (Perckhawser), Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv