Propst Georg (Boner) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen verpachten mit Rat und Zustimmung der ihnen vom Rat der Stadt gesetzten Pfleger Hans Schad und Franz Ritter dem Hans Gailhart, Bürger zu Ulm, auf Lebenszeit und gegen Anerkennung ausführlich beschriebener Nutzungsbedingungen, Abgaben und Dienste ihr nach Anstößern näher bezeichnetes Haus samt Hofreite, Stadel, Garten und weiterem Zubehör beim Schwibbogen, dazu ihre Hälfte an dem unteren Stadel "in unsers Gotteshaus maur" mit zugehörigen, detailliert aufgeführten Gütern und Rechten in Ulm und Erbach.