1607 Januar 1, Mainz Hans Philipp Knebell von Catzenelenbogen und seine Frau Margaretha geb. Klüppelin von Elckerhausen bekennen, daß sie von Eberhard Hundt von Saulheim 3000 fl, jährlich mit 150 fl Frankfurter Währung verzinslich, geliehen und ihre näher beschriebenen Güter und Gefälle zu Finthen als Unterpfand versetzt haben, um ihrem Schwager, Philipp Wilhelm von Lindau und seine Frau Ursula geb. Klüpplin von Elckherhausen den Preis für ihren halben Anteil am freiadligen Ansitz zu Finthen, den sie von ihrem Schwiegervater Hans Friedrich Klüppel von Elckerhausen geerbt hatten, bezahlen und das Gut ungeteilt besitzen zu können. Sg.: A. und sein Schwager P.W.v. Lindau. Or., Perg., Sieg. abg. RV: aus den Jahren 1616-1618 über die Abzahlung der Schuldsumme.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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