Pfalzgraf Ludwig III. und Graf Reinhard II. von Hanau hinterlegen ihre Briefe bezüglich Gelnhausen bei Graf Johann von Katzenelnbogen. Dieser oder dessen Erben sollen bei Bedarf beglaubigte Abschriften übergeben und die Originale nur gegen Sicherheitsleistungen herausgeben, die dann binnen Monatsfrist unversehrt zurückgelegt werden müssen. Hintergrund ist die Übergabe [der Pfandschaft] von Burg und Stadt Gelnhausen durch Graf Heinrich von Schwarzburg-Sondershausen an Ludwig und Reinhard sowie die anschließende Huldigung von Burggraf, -mannen, Bürgern und Einwohnern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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