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Klage des Kaspar Korff gen. Spornmacher in Warendorf ./. Andreas Pagenstecher in Münster wegen Schadensersatzes und Schmerzensgeld. Der Beklagte hat den Kläger auf dem Wege von Freckenhorst nach Warendorf mit dem Pferd umgeritten und verletzt.
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Klage des Kaspar Korff gen. Spornmacher in Warendorf ./. Andreas Pagenstecher in Münster wegen Schadensersatzes und Schmerzensgeld. Der Beklagte hat den Kläger auf dem Wege von Freckenhorst nach Warendorf mit dem Pferd umgeritten und verletzt.
Enthält: Als Zeugen werden in Warendorf durch den Richtherrn Henrich Harnischmacher und den Stadtsekretär Bert von Lidinchausen vernommen: 1. Altermann Henrich Hertzbruch, 40 Jahre alt; 2. Johan Clauweses, Knecht des Schulte thom Affhüppe, 30 J. alt; 3. Chirurgus Lübbert Wesseling, 42 J. alt. Erwähnt werden Herman Nordale, Johan Schmedehausen und Friedrich Starp, alle aus Warendorf.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.