Hermann Weghman quittiert dem Degenhart Schüler, Kämmerer zu Werll, über den Empfang von 180 Rtl. gemäss dem zwischen ihm und Schüler geschlossenen Kontrakt von 1626 Juli 27., wogegen er alle auf dem Lochkamp bezüglichen Urkunden an Schüler zurückgegeben habe, und er verspricht, keine Ansprüche mehr auf den Lochkamp zu erheben.

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