Herzog Georg von Ober- und Niederbayern erkennt auf königlichen Befehl in einem zwischen Graf Ludwig zu Löwenstein (Leonstein) und Abt Johannes von Murrhardt (Murrhart) wegen Landfriedensbruches schwebenden Streit dahin, dass sich beide Parteien dem Schiedsspruch von 4 benannten Schiedsrichtern zu unterwerfen haben.