Mainz, 1595.09.4-5. (Richter Konrad Kennicken). Der B. und Metzger Ulrich Froschheuer macht, etwas schwachen Leibs, sein Testament: Er vermacht seinen Töchtern Klara, Apollonia und Eva den Erbteil ihrer verstorbenen Mutter und das zum Leib Gehörige (Kleider, "sockeneyen", "schauben", zwei Perlenbänder mit ihren goldenen "lücken", ein Gürtel mit silbernen und vergoldeten Löwenknöpfen, 3 korallene Paternoster), einen silbernen Becher mit Schildern, den dem Testator die Ochsenherrn verehrt, und 100 fl. insgemein, da sie während seiner Krankheit zu ihm gezogen und seiner gewartet; er ernennt sie und seine Enkelin Margreth zu seinen rechten Erben. Da aber die Mutter dieser Enkeliln, die + Katharina und ihr Ehemann Paul Faitt, dieweil sie der liebe Gott mit Kindern beseligt, mit dem Ihrigen nicht so fast rätlich, wie nahrhaften Eheleuten will anstehen, bisher umgegangen, sondern es fast mehr, wie man sagt, den lieben Gott schalten und walten lassen, soll der Anteil der Enkelin verzinslich angelegt werden, sodass die Eheleute (!) nur den Zins einnehmen. Als Vormünder der Enkelin werden Niklas Spiegel und Hans Spanier, Metzger, bestellt. Z. 4.9.: Johann Danner, Johann Fuchs, Reitz Bach, Simon Herzich, Peter Mertlich, Metzger, Niklas Spiegel und Hans Schutz;. Z. 5.9.: (bei Einsetzung der Vormünder): Michael Schmitz, Reitz Bach, Peter Mertlich und Johann Fuchs.