Großherzogliches Haus
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Dynastie und Regierung
Überlieferungsgeschichte
In der Zeit der Monarchie oblag die Verwaltung des Privatvermögens der großherzoglichen Familie und ihres Personals im Wesentlichen der Generalintendanz der Zivilliste. Nach der Auflösung der Hofbehörden im Jahr 1919 übernahm diese Aufgaben die Großherzogliche Hofhaltung und Vermögensverwaltung, dann Markgräfliche Verwaltung und mit ihr einen großen Teil der Akten ihrer Vorgängerbehörden. Ein Teil dieser Akten wurden 1956 zusammen mit Schriftgut aus der karitativen Tätigkeit der Großherzogin Luise als Eigentum der Markgräflichen Verwaltung im Generallandesarchiv hinterlegt. Die Benutzung dieser Archivalien bedarf der Genehmigung des markgräflichen Hauses.
Bei der Auflösung des Neuen Schlosses in Baden-Baden im Jahr 1995 konnten weitere Akten, Pläne und Karten der Hofbehörden sowie persönliches Schriftgut einzelner Mitglieder der markgräflichen und großherzoglichen Familie vom Land Baden-Württemberg zur dauernden Aufbewahrung und wissenschaftlichen Nutzung im Generallandesarchiv erworben werden. Wegen der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse ist eine Zusammenführung dieser Archivalien mit dem hinterlegten Teil und der ebenfalls im Generallandesarchiv verwahrten Überlieferung des markgräflichen Familienarchivs nicht möglich.
Weitere Nachlassteile der großherzoglichen Familie und Akten der Hofverwaltung konnten als Hinterlegung aus dem Besitz des Grafen Bernadotte im Jahr 1997 übernommen werden (siehe Dynastie und Regierung Großherzogliches Haus Mainau: Hofhaltung und Baupläne). Die Markgräfliche Verwaltung in Salem verwahrt gleichfalls älteres Schriftgut des großherzoglichen Hauses der Hofbehörden.
Inhalt und Bewertung
Diese Obergruppe vereinigt Schriftgut der Hofbehörden und Nachlässe von Mitgliedern der großherzoglichen Familie vor allem aus der Zeit des Großherzogtums Baden.
In der Zeit der Monarchie oblag die Verwaltung des Privatvermögens der großherzoglichen Familie und ihres Personals im Wesentlichen der Generalintendanz der Zivilliste. Nach der Auflösung der Hofbehörden im Jahr 1919 übernahm diese Aufgaben die Großherzogliche Hofhaltung und Vermögensverwaltung, dann Markgräfliche Verwaltung und mit ihr einen großen Teil der Akten ihrer Vorgängerbehörden. Ein Teil dieser Akten wurden 1956 zusammen mit Schriftgut aus der karitativen Tätigkeit der Großherzogin Luise als Eigentum der Markgräflichen Verwaltung im Generallandesarchiv hinterlegt. Die Benutzung dieser Archivalien bedarf der Genehmigung des markgräflichen Hauses.
Bei der Auflösung des Neuen Schlosses in Baden-Baden im Jahr 1995 konnten weitere Akten, Pläne und Karten der Hofbehörden sowie persönliches Schriftgut einzelner Mitglieder der markgräflichen und großherzoglichen Familie vom Land Baden-Württemberg zur dauernden Aufbewahrung und wissenschaftlichen Nutzung im Generallandesarchiv erworben werden. Wegen der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse ist eine Zusammenführung dieser Archivalien mit dem hinterlegten Teil und der ebenfalls im Generallandesarchiv verwahrten Überlieferung des markgräflichen Familienarchivs nicht möglich.
Weitere Nachlassteile der großherzoglichen Familie und Akten der Hofverwaltung konnten als Hinterlegung aus dem Besitz des Grafen Bernadotte im Jahr 1997 übernommen werden (siehe Dynastie und Regierung Großherzogliches Haus Mainau: Hofhaltung und Baupläne). Die Markgräfliche Verwaltung in Salem verwahrt gleichfalls älteres Schriftgut des großherzoglichen Hauses der Hofbehörden.
Inhalt und Bewertung
Diese Obergruppe vereinigt Schriftgut der Hofbehörden und Nachlässe von Mitgliedern der großherzoglichen Familie vor allem aus der Zeit des Großherzogtums Baden.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 11:03 AM CEST