Kläger: Ilsa Grube, Witwe des Rötger Jordan(s) in Hildesheim.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagte Sophia Klencke, geb. von Saldern, Witwe des Ludolf Klencke, Margarethe von Veltheim, geb. von Saldern, Witwe des Achaz von Veltheim, Ilsa von der Schulenburg, geb. von Saldern, Witwe des Fritz von der Schulenburg, Lippoldt von Stockheim, Gutsbesitzer auf Limmer bei Hannover, Olcke (?) Friese, geb. Beh(e)r, Witwe des Jost Friese, Gertrud von Isendorff, geb. Behr, Witwe des Hermann von Isendorff, sämtlich als Erben des Hildebrandt von Saldern, sowie Elisabeth Schmiedes, Witwe des Dr. Peter Hagen, Syndicus der Stadt Lübeck, und Barbara Kniphoff, Witwe des Christoph von Hagen, in Hildesheim als Erben des Peter Hagen.- Streitgegenstand: Mandati arresti sine clausula; Streit unter den Erben und Gläubigern des Hildebrandt von Saldern und des Burkhardt, Jakob und Heinrich von Saldern um die Befriedigung ihrer Forderungen aus Schuldverschreibungen des Rats für Hildebrandt von Saldern
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Kläger: Ilsa Grube, Witwe des Rötger Jordan(s) in Hildesheim.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagte Sophia Klencke, geb. von Saldern, Witwe des Ludolf Klencke, Margarethe von Veltheim, geb. von Saldern, Witwe des Achaz von Veltheim, Ilsa von der Schulenburg, geb. von Saldern, Witwe des Fritz von der Schulenburg, Lippoldt von Stockheim, Gutsbesitzer auf Limmer bei Hannover, Olcke (?) Friese, geb. Beh(e)r, Witwe des Jost Friese, Gertrud von Isendorff, geb. Behr, Witwe des Hermann von Isendorff, sämtlich als Erben des Hildebrandt von Saldern, sowie Elisabeth Schmiedes, Witwe des Dr. Peter Hagen, Syndicus der Stadt Lübeck, und Barbara Kniphoff, Witwe des Christoph von Hagen, in Hildesheim als Erben des Peter Hagen.- Streitgegenstand: Mandati arresti sine clausula; Streit unter den Erben und Gläubigern des Hildebrandt von Saldern und des Burkhardt, Jakob und Heinrich von Saldern um die Befriedigung ihrer Forderungen aus Schuldverschreibungen des Rats für Hildebrandt von Saldern
211-2_J 14
J 706
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> J
1590,1610-1618
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Peter Paul Steuernagel. Beklagter: Lt. Martin Khun. Nebenbeklagter: Dr. Johann Jakob Kölbin und Dr. Christph Stauber.- Instanzen: 1. Reichskammergericht 1617-1618.- Darin: 2 Schuldenverschreibungen von 1590 des Rats über insgesamt 20 000 Reichstaler für Hildebrandt von Saldern; Urteil von 1610 des Hofgerichts zu Wolfenbüttel über das Verbot der Ausübung der Advokatur durch Reiner Röbbeke in dem Prozess des Johann von Bennigsen und Konsorten gegen Reiner Röbbeke (als Patent gedruckt).
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11200 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ