Ebenso gewinnt der Bürger "Lemmekinus" der Krämer ("institor") den dritten Bann über den erblichen Besitz von 2 Pfd. Heller Gült, fällig an Martini aus 5 Viertel Garten, die der Gärtner ("ortulanus") "Heintzo Pankuche" besitzt, in dem "Bangrabe" hinter St. Peter zwischen den Gärten des "Dilo Winthusir" und des "Nicolaus Konig". (Mit Eid besagt durch Richter Heinrich.). 6 S.: Kämmerer, Schultheiß und Richter.

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