Johann Georg Rehm, Metzger und Bürger zu Ulm, verpflichtet sich gegenüber der allgemeinen Krafft'schen Stiftungsverwaltung, mit deren Erlaubnis er an seinem Haus in der Ulmer Gasse an Stelle eines Fensters eine Tür für das Vieh hat einbauen lassen, die Tür auf eine mögliche Anforderung hin wieder entfernen und das Haus in den vorherigen Zustand bringen zu lassen.