Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seinem Fischer Erhard zu Reilingen (unser fischer zu Rutlingen Erhart) sein dortiges Haus mitsamt Hof, Garten und Zubehör sowie 5 Morgen "Biebloser Wiesen" dahin befreit hat, dass Erhard sie fortan als erbliche Eigengüter innehaben soll. Anrainer am Hof sind Hans Kohlmeise und Kunzel Liebstein, an den Wiesen Peter Nolt und der genannte Kunzel. Der Pfalzgraf behält sich dabei einen Flecken bei dem Hofe, auf dem er ein Hundehaus (hunt huß) errichten will, sowie den jährlichen Zins von den Wiesen - von jedem Morgen 1 Sommerhuhn - vor. Erhard soll die Allmende (weide holtz und graß) wie andere Untersassen zu Reilingen gebrauchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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