A: Abt Ulrich des Klosters St. Michael auf dem Mönchsberg bei
Bamberg. S: A. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen zwischen Hans Steger,
Seidennahter zu Nürnberg, einerseits und dessen Stiefvater Michael Franck,
Kastner von A zu Rattelsdorf (Lkr. Staffelstein), andererseits. Während
Steger von seinem Stiefvater 150 Gulden väterliches und mütterliches Erbteil
nach Laut seines Heiratsbriefs fordert, richtet sich die Forderung Francks
auf eine ´merkliche Summe Gulden´, die er in 24 Jahren aus einem jährlichen
Leibgeding von 18 Gulden zu Nürnberg von seiner verst. Frau Anna, der Mutter
Hans Stegers, hätte empfangen sollen, sowie auf ein seiner verst. Frau
anerstorbenes Erbteil ihrer verst. Schwester, gesessen zu Rudlingen, von dem
ihm nichts behändigt worden sei. Nach Verhörung beider Seiten lautet der
Spruch so: 1) Hans Steger und sein Schwiegervater Michael Franck sollen in
Zukunft gute Freude sein und sich wie Vater und Sohn zueinander verhalten.
2) Alle Forderungen, auch alle angezeigten Schuld- und Heiratsbriefe sowie
andere Briefe sollen tot und kraftlos sein. 3) Michael Franck soll seinem
Stiefsohn für alles, das er für ihn empfangen hat, 50 Gulden rhein. in vier
Fristen in den kommenden zwei Jahren gütlich bezahlen. 4) Michael Franck
soll seinem Schwiegersohn die 50 Gulden mit zwei guten Bürgen vergewissern.
Zeugen auf Seite Hans Stegers: Meister Benedikt Rüdl, Chorherr zu St. Jakob
bei Bamberg, Lorenz Loher, Kleriker, Klaus Eychelberger, Hans Graf, Bürger
zu Bamberg. Zeugen auf Seite Michael Francks: Herr Eberhard Zammesser,
Vikarier zum Dom, Friedrich Mertz und Endres Wendelstein. Mitverhörer der
Sache: Herr Hans Sigell, Pfarrer zu Hersbruck, und Herr Hans Wernheri,
Pfarrer zu Wasserlos (Lkr. Alzenau).