Peter Kuster, B. zu Kirchheim u.T., wegen unerlaubten Verlassens der Stadt und wegen etlicher anderer nicht näher genannter Vergehen zu Kirchheim gef., vor dem Stadtgericht vom herzoglichen Anwalt und Untervogt Alexander Kopp peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren mit Rede und Gegenrede dazu verurteilt, daß er eine Verschreibung darüber aufrichtet, nie mehr ohne Erlaubnis des Herzogs einem anderen Herrn zuzuziehen, verspricht, dies zu halten und schwört U.