Einzug und Aufbewahrung des bewilligten Umgelds (Maßpfennig, Rappenpfennig) und fünfzehnjährigen Hilfsgeldes/Türkenschatzung durch die Beamten des Markgrafen Karl, u. a. besonders auf den Kauf und Verkauf von Gütern durch fremde Obrigkeiten im Markgräflichen und deren Besteuerung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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