Mechthild, Herrin von Holte (Holthe) bekundet, dass sie wegen der von dem Ritter Gerhard vom Rhein (Reno), Bürg-er von Duisburg (Dusburg), ihr und ihren Erben erwiesen-en Wertschätzung mit Willen und Zustimmung ihrer Erben Gerhards Sohn Johannes aus ihrer Ministerialität freigibt, auf dass Gerhard jenen in eine andere rechtliche Bindung gibt. - Es siegelt die Ausstellerin. Datum a.d. 1285, feria sexta post dominicam Invocavit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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