Mechthild, Herrin von Holte (Holthe) bekundet, dass sie wegen der
von dem Ritter Gerhard vom Rhein (Reno), Bürg-er von Duisburg (Dusburg), ihr
und ihren Erben erwiesen-en Wertschätzung mit Willen und Zustimmung ihrer
Erben Gerhards Sohn Johannes aus ihrer Ministerialität freigibt, auf dass
Gerhard jenen in eine andere rechtliche Bindung gibt. - Es siegelt die
Ausstellerin. Datum a.d. 1285, feria sexta post dominicam
Invocavit.