Es wird bekundet, dass zum heutigen Tag Junker Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, und die von Ingelheim (Ingelnheym) wegen ihrer Irrungen über die zwei Leibeigenen Heinrich und Adam Schack (Schacken) zum gütlichen Verhör vor den Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz, namentlich Hans von Trotha, Ritter und Marschall, Doktor Jakob Werner (Jacoben Wernheri) und Johann von Eltz (Elntz), erschienen sind. Beide Parteien fordern die Leibsbede der Leibeigenen, der von Daun von wegen der Herrschaft Falkenstein und die von Ingelheim von wegen des Reiches. Die Räte entscheiden, dass Adam Schack mit der Leibsbede nach Ingelheim in das Reich und Heinrich Schack in die Herrschaft Falkenstein dienen soll, weitere Angehörige von Stamm der Schacken, die bislang dem Pfalzgrafen oder Junker Wirich gedient haben, sollen ohne Beirrung der anderen Partei weiter derart gehandhabt werden. Die Parteien tragen die erlittenen Schäden und Kosten selbst. Die von Ingelheim haben diese Vereinbarung angenommen, dagegen hat sich Martin von Baumburg (Beymberg), Schultheiß zu Kreuznach, Bedenken erboten, will die Sache an Junker Wirich bringen und binnen Monatsfrist Antwort geben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Abrede.
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Es wird bekundet, dass zum heutigen Tag Junker Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, und die von Ingelheim (Ingelnheym) wegen ihrer Irrungen über die zwei Leibeigenen Heinrich und Adam Schack (Schacken) zum gütlichen Verhör vor den Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz, namentlich Hans von Trotha, Ritter und Marschall, Doktor Jakob Werner (Jacoben Wernheri) und Johann von Eltz (Elntz), erschienen sind. Beide Parteien fordern die Leibsbede der Leibeigenen, der von Daun von wegen der Herrschaft Falkenstein und die von Ingelheim von wegen des Reiches. Die Räte entscheiden, dass Adam Schack mit der Leibsbede nach Ingelheim in das Reich und Heinrich Schack in die Herrschaft Falkenstein dienen soll, weitere Angehörige von Stamm der Schacken, die bislang dem Pfalzgrafen oder Junker Wirich gedient haben, sollen ohne Beirrung der anderen Partei weiter derart gehandhabt werden. Die Parteien tragen die erlittenen Schäden und Kosten selbst. Die von Ingelheim haben diese Vereinbarung angenommen, dagegen hat sich Martin von Baumburg (Beymberg), Schultheiß zu Kreuznach, Bedenken erboten, will die Sache an Junker Wirich bringen und binnen Monatsfrist Antwort geben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Abrede.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 153
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1488 Oktober 4 (uff sant Franciscus tag)
fol. 169v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Kopfregest: "Vertrag zwuschen herrn Wyrichen von Falckenstein und den von Ingelnheym".
Baumburg, Martin von; Schultheiß zu Kreuznach, erw. 1485
Daun-Oberstein, Wirich IV. von; Herr zu Falkenstein, -1501
Schack, Adam; erw. 1488
Schack, Heinrich; erw. 1488
Trotha (Trott, Trapp, Dratt), Hans von; Marschall, -1503
Werner (Wernheri), Jakob; Doktor, pfgf. Rat, erw. 1488
Falkenstein KIB; Herrschaft
Ingelheim MZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:19 MESZ
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