Es wird bekundet, dass zum heutigen Tag Junker Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, und die von Ingelheim (Ingelnheym) wegen ihrer Irrungen über die zwei Leibeigenen Heinrich und Adam Schack (Schacken) zum gütlichen Verhör vor den Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz, namentlich Hans von Trotha, Ritter und Marschall, Doktor Jakob Werner (Jacoben Wernheri) und Johann von Eltz (Elntz), erschienen sind. Beide Parteien fordern die Leibsbede der Leibeigenen, der von Daun von wegen der Herrschaft Falkenstein und die von Ingelheim von wegen des Reiches. Die Räte entscheiden, dass Adam Schack mit der Leibsbede nach Ingelheim in das Reich und Heinrich Schack in die Herrschaft Falkenstein dienen soll, weitere Angehörige von Stamm der Schacken, die bislang dem Pfalzgrafen oder Junker Wirich gedient haben, sollen ohne Beirrung der anderen Partei weiter derart gehandhabt werden. Die Parteien tragen die erlittenen Schäden und Kosten selbst. Die von Ingelheim haben diese Vereinbarung angenommen, dagegen hat sich Martin von Baumburg (Beymberg), Schultheiß zu Kreuznach, Bedenken erboten, will die Sache an Junker Wirich bringen und binnen Monatsfrist Antwort geben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Abrede.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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