Mandat des päpstlichen Subdeputierten Johann Etze, Dekans zu Amöneburg
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Urk. 18, 577
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1503 Jan. 24
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1500-1509
1503 Januar 24
Ausf. Papier. - SpitzovSg. Johann Etzes vorderseotig aufgedrückt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1503, die vero vicesima quarta mensis Ianuarii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Etze, Dekan der Kirche s. Joh. bapt. zu Amöneburg Mainzer Diözese, Richter über die Rechte und Privilegien des Klerus im Gebiet der Propstei s. Peter zu Fritzlar, Subdeputierter des Heiligen Stuhls, an die Plebane und Rektoren in Obergrenzebach (Superiori Grincenbach). Weist sie an, den Schultheißen und die Schöffen (scultet[um], scabinos iuratos maiores et pociores ibidem) in ihrem und ihrer Gesamtheit Namen zu ermahnen, innerhalb von acht Tagen nach ihrer [der Plebane] Ermahnung den Alhenne (Aulhenne) und seine Ehefrau, die von ihm wegen Halsstarrigkeit (contumacia) exkommuniziert wurden auf Bittten des Abts von Cappel, aus der Gemeinschaft der Seinen und aus dem Gebiet der genannten Orte auszuschließen. - [Unter dem Text:] Johannes Gramppe notarius subscripsit.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [Eigenhändige Bezeugung des Plebans von Obergrenzebach:] Execucio presentis mandati factga est per me Iohannem plebanum in Oberngrenczinbach dominica 4ta post Epiphaniam et protestor illius mandati.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Etze, Dekan der Kirche s. Joh. bapt. zu Amöneburg Mainzer Diözese, Richter über die Rechte und Privilegien des Klerus im Gebiet der Propstei s. Peter zu Fritzlar, Subdeputierter des Heiligen Stuhls, an die Plebane und Rektoren in Obergrenzebach (Superiori Grincenbach). Weist sie an, den Schultheißen und die Schöffen (scultet[um], scabinos iuratos maiores et pociores ibidem) in ihrem und ihrer Gesamtheit Namen zu ermahnen, innerhalb von acht Tagen nach ihrer [der Plebane] Ermahnung den Alhenne (Aulhenne) und seine Ehefrau, die von ihm wegen Halsstarrigkeit (contumacia) exkommuniziert wurden auf Bittten des Abts von Cappel, aus der Gemeinschaft der Seinen und aus dem Gebiet der genannten Orte auszuschließen. - [Unter dem Text:] Johannes Gramppe notarius subscripsit.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [Eigenhändige Bezeugung des Plebans von Obergrenzebach:] Execucio presentis mandati factga est per me Iohannem plebanum in Oberngrenczinbach dominica 4ta post Epiphaniam et protestor illius mandati.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ