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Propst Lubbert Westphael, Dechant Coert Decker und das Kapitel von St. Peter und Andreas zu Busdorf in Paderborn lassen ihre Kirchengüter in der Dalheimer Mark Prior und Konvent zu Dalheim auf 30 Jahre für 60 oberländische rheinische Gulden auf. Die an die Mark stoßenden wüsten Güter und Gerechtsame sowie den Zehnten zu Amerungen vom Wasser zu Dalheim an können sie ebenfalls nutzen und dort aufräumen oder roden. Nach 30 Jahren sollen die Güter an die Busdorfkirche zurückfallen. Siegel der Aussteller angekündigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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