Margarethe aus Speyer, zu Wildbad gef. u. einer Leibesstrafe verfallen, weil sie einem Badegast ein Hemd gestohlen hatte, jedoch auf Fürsprache von Erzbischof Hermann von Köln und Pfalzgraf Ottheinrich wieder freigel., gelobt eidlich, unverzüglich das Wildbad zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr dorthin zurückzukehren, und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...