Gütertausch zwischen Landgraf Wilhelm und Hans Wilhelm von Bischoffshausen
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Urk. 13, 5594
A I t 1578 November 11
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe B >> 3 Bi >> 3.13 Bischhausen (Gem. Witzenhausen, Werra-Meißner-Kreis)
1578 November 11
Abschrift (zeitgenössisch), Papier.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Wilhelm von Hessen schließt mit Hans Wilhelm von Bischoffshausen einen Vertrag, wonach Hans Wilhelm dem Landgrafen die beiden Vorwerke in Unterrieden und das Fischwasser in der Werra in Unterrieden, das er als Mannlehen vom Landgrafen inne hat, übergibt. Dafür erhält er das Vorwerk in Bischhausen, das zur Burg Ludwigstein gehört, und das dortige Fischwasser in der Werra. Außerdem bietet Hans Wilhelm an, den Wald Morgenfeld, der zur Hälfte hessisches Mannlehen und zur anderen Hälfte eigen ist, vollständig als Mannlehen zu nehmen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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