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Erbschaftsstreit um ein Leibgewinngut, das Dietrich von Limburg und seine erste Gattin Margarethe Liffers gen. Koemen (Konen) gemeinsam erworben haben, zwischen Grietgen Plumers als Erbin der Margarethe Liffers und der zweiten Gattin des verstorbenen Dietrich von Limburg. Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 18. März 1595, daß gemäß einer Magescheid von 1589 die Appellantin die Hälfte des streitigen Leibgewinnguts dem Appellaten abtreten müsse. Die Einlassung der Appellantin, in Goch gelte eine besondere rechtliche Gewohnheit, habe sich nicht erweisen lassen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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