Wilhelm Schrympf, dem Graf Michael von Wertheim 1000 fl. und 50 fl. jährlicher Gült schuldig ist laut Urkunde von 1498 März 24, die er ihm auf Petri Kathedra aufgekündigt hatte, quittiert über den Empfang von 500 fl. am Kapital und 50 fl. Gült, weshalb die Verschreibung jetzt nur noch für 500 fl. Kapital und 25 fl. jährlicher Gült gelten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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