Ernst Georg, Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen usw., bekundet, daß er und seine Erben die Hauptverschreibung von 14000 Gulden vor Ablauf von 18 Jahren nicht wieder einlösen werden; wenn er aber sterbe und seine Agnaten, ohne deren Einwilligung die Verschreibung geschehen sei, die Nutzung des Amts Ostrach wieder an sich ziehen würden, so soll das Kl. Salem das Recht haben, sich an seinem Nachlaß, insbesondere den Kleinodien, Silbergeschirr u. a. schadlos zu halten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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