(1) G 693 (2)~Kläger: Äbtissin und Konventualinnen des Klosters Gehrden (3)~Beklagter: Sämtliche zehntpflichtigen Leute zu Humfeld (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Adam Roleman 1693 ( Subst.: Lic. Johannes Eichrodt Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Georg Erhard 1694 ( Subst.: Dr. Johann Friedrich Hofmann (5)~Prozessart: Citationis ad videndum se restitui adversus non factam culpa advocati protestationem contra interpositam revisionem Streitgegenstand: Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit um die Frage, ob die Zehntpflichtigen Anspruch auf eine Abgeltung des Zehnten durch Geldleistungen hätten oder eine Realauszehntung dulden müßten. Die Klägerinnen erklären, sie hätten gegen ein Urteil der lipp. Kanzlei vom Januar 1692 an das RKG appelliert. Die Rechtmäßigkeit dieser Appellation sei aber mit der Begründung in Zweifel gezogen worden, daß das vorinstanzliche Urteil in einem Revisionsverfahren ergangen sei und gegen Revisionsentscheidungen keine Appellation zulässig sei. Sie erklären dagegen, daß, da vom erstinstanzlichen Urteil hätte appelliert werden können, die Revision der Zehntpflichtigen unzulässig gewesen sei und ihr nur durch die Nachlässigkeit ihres unerfahrenen Anwaltes nicht widersprochen worden sei. Sie suchen daher um Restitutio in integrum gegen dies Versäumnis nach, um die RKG-Appellation betreiben zu können. Sie berufen sich für den Anspruch auf Restitutio auch auf die kirchlichen Einrichtungen zustehenden, Minderjährigen gleichen Vorrechte (privilegium ecclesiae ad similitudinem minorum). Die beklagten Zehntpflichtigen bestreiten, daß der Anwalt der Klägerinnen ihr Revisionsgesuch hingenommen habe. Vielmehr sei die Revision trotz seiner Einwände angenommen worden, mithin eindeutig als zulässig anzusehen und die Appellation dagegen unzulässig. Sie plädieren zudem auf Desertwerden der RKG-Appellation wegen Fristversäumnis. (6)~Instanzen: RKG ? - ? (1690 - 1695) (7)~Beweismittel: Namen von Appellaten (Bl. 18, 25). (8)~Beschreibung: 35 Bl., lose; Protokoll ohne Einträge, 12 unquadrangulierte Aktenstücke prod. zwischen 7. Dezember 1693 und 30. August 1695.