Kurfürst Philipp von der Pfalz ersucht und mahnt, nachdem das Stift St. Peter zu Weißenburg auf päpstliche Weisung reformiert worden ist, dass alle, die dem Stift mit Gülten, Zinsen und Dienstbarkeiten verbunden waren und sind, sie diese nunmehr Abt Heinrich und dem reformierten Konvent zukommen lassen und diesen Gehorsam und Aufwartung entgegenbringen. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Amtleuten und Untertanen, dass sie dem Abt und Konvent gegen alle, die sich weigern, Rat und Beistand bei der Einbringung und Durchsetzung der Zinsen und Dienstbarkeiten leisten (beholffen und beratten sin).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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