Urban Tumperger bestätigt für sich, seine Söhne Urbann, Sigmund und Paul und für seine Ehefrau, dass Erzbischof Eberhard [IV.] von Salzburg ihnen die Veste Lebnaw (1), die durch einen Brand verwüstet wurde und momentan leer steht, mit dem Landgericht und allen anderen Zugehörungen, die ein Pfleger von alters her inne hat, auf Lebenszeit verliehen hat. Sie sollen die Pflege ordnungsgemäß verwalten, die Veste innerhalb von vier Jahren auf eigene Kosten wieder aufbauen und sie danach persönlich bewohnen. Sie versprechen bezüglich des Landgerichts Gehorsam und bestätigen die Veste als offenes Haus des Erzstifts, sodass der Erzbischof diese, wann immer er will, auf eigene Kosten mit seinen Leuten besetzen kann. Tumberger und seine Söhne sollen keinerlei Kriege führen, bei denen ein Erzbischof von Salzburg zu Schaden kommt. Nach dem Tod aller Berechtigten fallen die Veste, die Pflege und das Landgericht an den Erzbischof zurück und ihre Ehefrauen und Erben sollen wegen des Neubaus keinerlei Ansprüche geltend machen können. Brechen Tumberger oder seine Söhne die Vereinbarungen, verlieren sie ihr Leibrecht und der vorliegende Brief hat keine Gültigkeit mehr. Die Veste und das Landgericht müssen in diesem Fall unverzüglich übergeben werden. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Tumberger, Urban. S2: Alben, Kaspar von der, Hofmarschall Salzburg. S3: Überäcker, Virgil, Verweser der Hauptmannschaft Salzburg