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Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken bekundet, daß er seinen Sohn Philipp von Nassau mit Mannlehen zu Westerwald (-walde) und anders, laut Urkunde belehnt hatte, und erlaubt diesem, der diese nicht hat erlangen und nutzen können, diese an Herrn Adam von Ottenstein (-steyn) für 170 Gulden Kölner Währung zu verkaufen, für die Philipp Eigengüter zu diesem Wert der Grafschaft zu Lehen auftragen soll. Der Aussteller bewilligt dies zugleich als Vormund seines Enkels Ludwig Graf zu Nassau und Saarbrücken. Siegler: Aussteller und die Mitvormünder seines Enkels Johann von Merenberg (Mern-), genannt Rübsame (Rub-) und Eberhart Stommel.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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