Johann Kriech, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergentheyn) beurkundet, daß er mit Einverständnis des Ulrich von Lentersheim, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, mit Lorenz Göswein, Pfarrer zu Mergentheim, und dem Brüder des Johanniterordens vereinbart hat, daß jeder Pfarrer zu Mergentheim nach jeder Quatember einen Jahrtag für den genannten Ulrich von Lentersheim, für ihn (den A.) Katharina Süss, deren verstorbenen Ehemann Johann (Henne), den verstorbenen Friedrich von Archshofen (Arxhoven), Ritter und dessen Ehefrau Hedwig halten soll. Der Pfarrer erhält für jeden gehaltenden Jahrtag Pfund, je 30 Pfennige für 1 Pfund gerechnet, aus dem Erträgen der Güter zu Althausen, die der A. von der verstorbenen Brigitta von Finsterlohr (Vinsterloe), geborene Druchses, gekauft hatte.