Pfalzgräfin Margarethe stiftet am Vorabend zu St. Margarethe mit Zustimmung ihres Ehemanns [Kurfürst Philipp von der Pfalz] im Predigerkloster in der Heidelberger Vorstadt eine Reihe an jährlich, wöchentlich und täglich abzuhaltenden Messen, die der dortige Prior und Konvent singen, lesen und halten sollen, wie im Einzelnen festgelegt wird: Für die einzelnen Wochentage werden näher genannte Messen bestimmt, die ungehindert anderer Aufgaben gehalten werden sollen und nicht mit anderen Messen vermischt werden dürfen. Nach dem Tod der Pfalzgräfin sind jährlich zu Fronfasten und an ihrem Todestag Messen mit Vigil und Beleuchtung zu begehen. Bei allen Predigten auf dem Predigtstuhl soll zu Lebzeiten und nach ihrem Tod ein allgemeines Gebet für sie gesprochen werden. Die Messen sollen auf ewig gesungen und gelesen werden, ausgenommen an von der heiligen römischen Kirche festgelegten Hochfesten wie Ostern und Weihnachten; dann werden die Messen auf den nächsten Tag verschoben. In jeder Messe soll sich der Priester vor dem Altar nach dem Evangelium umkehren und Fürbitte für Pfalzgraf Philipp und sie als Stifter, für ihre Vorfahren, Geschwister, Kinder, Wohltäter und alle gläubigen Seelen begehren. Für all das lässt sie dem Kloster durch ihren Kammermeister 1.000 rheinische Gulden entrichten, aufgeteilt in 10 jährliche Raten um Mariä Visitatio [=2.7.] zu je 100 Gulden und jeweils gegen Quittung. Sollte sie vor der Auszahlung sterben, sollen ihre Testamentsvollstrecker den Restbetrag entrichten. Der Prior und Konvent sollen über all das einen Reversbrief ausstellen, in dem sie ihre Zustimmung bekunden und auch die ihres Ordensoberen einholen, der dies mitbesiegeln soll. Auf ihre Bitte hin gibt Pfalzgraf Philipp seine Zustimmung, verspricht die Handhabung dieser Stiftung und bestätigt dies mit seinem Siegel.
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