Der Besitzer des Hammerwerks Carlsfeld, Johann Heinrich Hennig, zugleich als Mitkläger die nach Carlsfeld gehörigen Erbgerichtsuntertanen, gegen das Amt Schwarzenberg und den mitbeklagten Finanzprokurator wegen Johann Georg Trögers Untersuchungskosten halber entstandener Differenzen (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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