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Wilhelm Wirich von Dhün, Graf zu Falckenstein und Limburg, Herr zu Oberstein, Bruch und Reipoltkirche überträgt den Eheleuten Hans Wendell Beckh und Sibilla gegen ein Darlehen von 2000 Reichstalern den adligen freien Hof zum Biegh in der Honschaft Huckingen, Amt Angermund, auf die Zeit von zehn Jahren bis zu der alsdann zu bewirkenden Einlöse in Pfandbesitz, mit der Bestimmung, dass im Fall säumiger Zahlung seitens der Pächter dieses Hofes die Pfandinhaber das Recht haben sollen, denselben selbst zu bebauen oder anderweitig zu verpachten. So geschehehn auff unserm Hauß Bruch den vierten Tag Monats Decembris des Eintausent Sechshunderts acht und viertzigsten Jahrs.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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