Uriel, Erzbischof zu Mainz, erhält, nachdem sein Vorgänger Dietrich von Erbach dem Grafen Philipp zu Nassau und Saarbrücken 6000 fl. rheinisch, verzinslich mit 300 fl., verschrieben hat und dies von Erzbischof Diether von Isenburg unter Verweisung auf den Zoll zu Lahnstein bestätigt worden ist, auf Grunde eines mit dem Grafen Ludwig geschlossenen Vertrags von diesem folgende Verschreibungen zurück: 1) Über 6000 fl., 2) über 3000 fl. Diese gesamte Hypothek von 9000 fl. wird nun nochmals bestätigt; Zins 450 fl., fällig auf Johannis Bapt. aus den Zöllen und Gefällen zu Lahnstein, vom dortigen Zollschreiber alljährlich zu bezahlen. Teilweiser Wiederkauf (zu 2000, 3000 oder 5000 fl.) vorbehalten. Zustimmung des Domkapitels (Dekan: Adolf Rau von Holzhausen). (2) S. Erzbischof und Domkapitel. "Der geben ist zu Sannt Martins burgk in vnnser statt Mentz vff montag nach sannt Katherinen tag a.d. millesimo quingentesimo octavo".

Vollständigen Titel anzeigen