Notariatsinstrument des Andreas Faber, Fuggerscher Obervogt der Herrschaft Brandenburg, wonach Hans Ludwig Böckh, der Rechte Doktor und Ulmer Ratsadvokat, als Gewalthaber der Söhne Haug Fuggers erklärte, dass nach verschiedenen Streitigkeiten, die während der 30jährigen Vormundschaft vorgefallen, die Parteien, nämlich Friedrich Fugger einerseits und Karl Philipp wie Albrecht Fugger andererseits sich dahin geeinigt hätten, dass die Herrschaft Pfaffenhofen dem Friedrich Fugger allein zufallen solle, die Söhne Haug Fuggers also auf ihre Hälfte zu verzichten haben. Als Georg Dürr von Kadelshofen namens der Ulmischen Untertanen den Einwand erhob, dass der Termin zur Huldigung zu spät angesetzt und sie erst in Ulm anfragen müßten, versichert Dr. Böckh, dass er bei der früheren Huldigung sein Bewenden haben solle.